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Walz-Areal: Quo vadis „Städtebauliches Entwicklungskonzept“?

(RED) Der Bezirksbeirat Weilimdorf befasste sich am Mittwoch, 21. März 2019, neuerlich mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Walz-Areal, das Sportgelände und die Gemeinwesenfläche westlich der Solitudestraße – und stellte eine Reihe von Forderungen an die Stadtverwaltung zum städtebaulichen Entwicklungskonzept.

Die von Thomas Noller vom Amt für Stadtplanung vorgestellten Folien tragen zwar ein aktuelles Datum – sind jedoch mehr als zwei Jahre alt. Denn als man sich „damals“ mit der detaillierten Entwicklung des Areals nach vielen „Pausen“ wie z.B. einem „Fahrradübungsplatz“ befasst hatte, kam die Standortsuche nach einem „SSB-Betriebsbahnhof“ in 2017 dazwischen, für das das Walz-Areal in eine engere Wahl gezogen wurde. Mit der Festlegung für das SSB-Depot in 2018 auf die Fläche zwischen Hausen und dem Gewerbegebiet Ditzingen war nun wieder der Weg frei, sich mit der Weiterentwicklung entlang der Solitudestraße zu befassen.

„Die Kita und die Flüchtlingsheime an der Haltestelle Wolfbusch sind nur temporär, so dass wir hier nicht auf ewig in der Planung blockiert sind“, so Noller, der das Plangebiet zentral für ganz Weilimdorf verortet: „Aufgrund der Lage, Größe und Nutzung hat dieses große Bedeutung im Stadtbezirk“. Die Stadtplaner haben nun neuerlich verschiedene Nutzungsansätze verfolgt: den Wohnungsbau, die Sportflächenbedarfe/-erweiterung, ein Bürgerhaus – und ein Lehrschwimmbecken.


Aufgeteilt wurde daher das Plangebiet in vier Bereiche: Bereich A mit 1,9 Hektar direkt an der Haltestelle Wolfbusch gelegen, Bereich B mit 7,5 Hektar der Sportflächenbereich, Bereich C am südlichen Rand zur Engelbergstraße mit 2,4 Hektar und Bereich D mit 9,2 Hektar ist die Garten- und Felderstruktur zwischen Sportgelände und B295, im Bebauungsplan von 1974 auch als „Badeplatz“ gekennzeichnet.


„Wir haben nun mehrer Entwicklungsszenarien durchgespielt“, so Noller zu den Bezirksbeiräten. „Es gibt daher nun ein Gesamtkonzept für den gesamten Bereich. Die Sportflächen sind städtisches Eigentum, was die Planung vereinfacht. Das Walz-Areal gehört aber mehreren privaten Eigentümern, was die Sache nicht ganz einfach macht hier planerisch direkt loszulegen. Im Bereich A können wir uns sehr gut das lange gewünschte Bürgerhaus vorstellen, im Bereich B würde die Sportfläche anhand neuer Bedarfe neu strukturiert. Der nördliche Teil des Walz-Areal würde hier mit eingebunden. Im Bereich C ließen sich hälftig Freianlagen für den Sport realisieren, auf dem restlichen Bereich bietet sich ein grüner Korridor an. Im Bereich D im Norden würden wir den Landschaftsraum beibehalten. Einer Wohnbebauung stehen wir skeptisch gegenüber. Das Lärmgutachten zeigt, dass man hier nur Probleme schafft“.

Martin Hampp vom Vereinsservice der Stadtverwaltung verwies auf die Bedarfsmeldungen und die Sportentwicklung: „Wir haben eigentlich kurzfristigen Bedarf an einer Sporthalle. In Weilimdorf haben wir nur eine Deckung von rund 80 Prozent. Also fehlen rund 1.200 Quadratmeter Sportflächen im Stadtbezirk. Die SG Weilimdorf braucht zudem Platz für die Sportangebote und die weiter steigende Nachfrage an Angeboten.“

In der anschließenden langen Diskussion zeigte sich ein breites Spektrum an Wünschen. So spricht sich die CDU-Fraktion weiterhin dafür aus, auf einem Teil des Areals eine Wohnbebauung zu realisieren, während die anderen Parteien sich von dieser Art der Entwicklung des Geländes innerlich verabschiedet haben, da die Lärmproblematik wie ein Damoklesschwert darüber hängt: „Man muss hier wirklich keine Konflikte herbeiplanen!“, so Michael Schrade (Freie Wähler).

Einhellig sprachen die Bezirksbeiräte sich dafür aus, dass auf dem Bereich A (Gemeinbedarf) ein Bürgerhaus seinen Platz finden solle: „Man muss nicht alle Bereiche gleichzeitig beplanen“. Anne Essig (GRÜNE) bezeichnete den Bedarf eines Bürgerhauses folgerichtig als „Schmiere im Gemeinschaftsleben“. Auch Dieter Benz (SPD) forderte nachdrücklich „A muss man sofort in Angriff nehmen!“. Ebenso sprach sich der Bezirksbeirat dafür aus, den Bereich D nicht auf einen reinen Landschaftsraum im Planungsverfahren abzuändern, sondern die Option eines Frei- oder Hallenbad an dieser Stelle aufrecht zu erhalten.

Die Stadtplaner nehmen die vielen Anregungen und Änderungsvorschläge der Bezirksbeiräte mit in die weiteren Planungen auf und erstellen bis zur nächsten Sitzung des Bezirksbeirat am 10. April 2019 eine Abstimmungsgrundlage, die dann wiederum richtungsweisend für den UTA des Gemeinderates sein wird.

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