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Stadt Stuttgart löst erstmals Feinstaub-Alarm aus

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 16. Januar 2016, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst. Beginn: Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr, Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Samstag, 16. Januar 2016, zum ersten Mal Feinstaub-Alarm ausgelöst. Beginn: Montag, 18. Januar, ab 0 Uhr für den Autoverkehr, Sonntag, 17. Januar, ab 18 Uhr für Komfort-Kamine.

Ziel des Feinstaub-Alarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxiden zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) für mindestens Montag und Dienstag ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Damit ist die Voraussetzung für die Auslösung des Feinstaub-Alarms in der Umweltzone Stuttgart gegeben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart appelliert gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Regierungspräsidium Stuttgart daher an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto in der Umweltzone Stuttgart möglichst nicht zu nutzen und auf den Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, zu verzichten. Grundsätzlich ausgenommen sind Wohnungen, die ausschließlich mit solchen Einzelraumfeuerungen beheizt werden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn erklärte am Samstag, 16. Januar: „Das Thema Luftreinhaltung geht uns alle an, und jeder, ob Stuttgarter Autofahrer oder Pendler aus der Region, kann seinen Teil dazu beitragen. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger: Lassen Sie ab Montag, 18. Januar, Ihr Auto wegen des Feinstaub-Alarms stehen. Suchen Sie nach umweltfreundlichen Mobilitätsalternativen. Zum Schutz der Stuttgarter Luft und zum Schutz der eigenen Gesundheit.“

Nicht zu unterschätzen sei auch der Schadstoffausstoß von Komfort-Kaminen. Kuhn sagte: „Verzichten Sie an den Tagen mit Feinstaub-Alarm auf die Nutzung solcher Einzelfeuerungsanlagen. Auch damit leisten Sie einen Beitrag zur Luftreinhaltung.“

Wie lang der Feinstaub-Alarm dauern werde, sei zunächst noch nicht absehbar. „Wir informieren aber unverzüglich, wenn das Ende feststeht.“ Kuhn erinnerte daran, dass Autofahrer ja auch bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug stehen lassen und öffentliche Verkehrsmittel nutzen: „Das ist durchaus vergleichbar.“ Der OB stellte nochmals klar: „Aktuell ist der Feinstaub-Alarm mit dem Verzicht auf das Auto eine freiwillige Aktion. Wenn wir aber bis Ende 2017 damit keinen Erfolg haben und die Schadstoffwerte nicht nachhaltig sinken, dann wird es zu verbindlichen Maßnahmen wie etwa Fahrverboten kommen müssen. Jeder Autofahrer hat es also in der eigenen Hand, dazu beizutragen, dass es soweit nicht kommen muss.“ Aber jedem müsse auch klar sein: „Hilft die Freiwilligkeit nicht, folgt der Zwang.“

Im Übrigen habe Stuttgart schon eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die Belastung mit Schadstoffen zu senken: Von der Einführung der Umweltzone über das LKW-Durchfahrtverbot bis zum verstärkten Ausbau des Radwegenetzes, der Verstetigung des Verkehrs durch Tempo 40 an Steigungsstrecken, der Einführung eines Job-Tickets oder der Begrünung von Hauptverkehrsachsen. Zudem wird es unter wissenschaftlicher Begleitung einen großangelegten Versuch mit einer Mooswand im Bereich der sehr belasteten Verkehrskreuzung Neckartor und entlang der Cannstatter Straße geben. Wissenschaftler werden untersuchen, inwieweit das Moos die Luftschadstoffe binden und reduzieren kann.

„Wir lassen nichts unversucht. Es gibt nämlich nicht die eine Maßnahme, die unsere Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerte senken kann. Wir haben schon einiges erreicht, aber es reicht eben noch nicht aus“, so Kuhn.

Informationen über Fortgang und Ende des Feinstaub-Alarms unter www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 21.01.2016: Der Feinstaubalarm wird zum 22.01.2016 um 24.00 Uhr aufgehoben.

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