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OB-Wahl: Ausgefüllte Stimmzettel dürfen nicht medial veröffentlicht werden

(LHS) In den sogenannten „sozialen Medien“ tauchen vermehrt Fotos ausgefüllter Wahlzettel auf. Wahlberechtigte zeigen und erläutern, für wen sie ihre Stimme bei der anstehenden Neuwahl zum Oberbürgermeister abgegeben haben. Die Stadt ermahnt dringend, dies zu unterlassen: Dies ist ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis.

Der Kreiswahlleiter, Erster Bürgermeister Dr. Fabian Mayer, sagte am Freitag, 20. November: „Wir ermahnen dringend, das Posten ausgefüllter Stimmzettel zu unterlassen. Es macht einen großen Unterschied, seine politischen Vorlieben öffentlich zu bekunden oder seine Stimmabgabe medial zu dokumentieren.“ Ein Posting auf Plattformen wie Twitter, Facebook oder Instagram sei ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Mayer weiter: „Die Stimme geheim abgeben zu dürfen, ist grundlegender Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Niemand soll sich durch solche Veröffentlichungen unter Druck gesetzt fühlen, sein Stimmverhalten ebenfalls zu offenbaren.“

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