Der Bebauungsplan “Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Weilimdorf” stammt bereits aus dem Jahr 1989. Bereits in 2012 wurde ein Anlauf unternommen (
Der Zulässigkeitsbereich der neuen Vergnügungsstättenkonzeption sieht zudem vor, dass diese Einrichtungen nur noch im direkten Ortszentrum von Weilimdorf zulässig sind (siehe Folie der Landeshauptstadt Stuttgart rechts – die Fläche wird sogar verkleinert, es verbleibt für den Betrieb nur noch die grüne Fläche), im Gewerbegebiet sind den neuen Planungen nach Tanzlokale, Diskotheken, SwingerClubs nicht mehr zulässig, auch in den sonstigen Kerngebieten von Weilimdorf (wie Wolfbusch, Giebel bzw. Hausen) sind Tanzlokale sowie Diskotheken dann nicht mehr erlaubt. Der Rest des Stadtbezirks Weilimdorf darf mit keinerlei Vergnügungsstätten mehr belegt werden.
Die Beschlussvorlage soll am 21. März 2017 vom Ausschuss für Umwelt und Technik verabschiedet und formell rechtlich sicher auf den Weg gebracht werden. Wenn genau der neue Bebauungsplan in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Der Bezirksbeirat stimmte der Beschlussvorlage nach kurzer Fragerunde einstimmig zu.