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Informationen des Statistischen Amts zu Landtagswahl

Am Sonntag, 13. März 2016, wird der 16. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. In der nächsten Woche, 8. bis 13. Februar, bekommen rund 375.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter Post vom Statistischen Amt der Stadt: Alle volljährigen Deutschen, die mindestens seit dem 13. Dezember in Baden-Württemberg gemeldet sind, erhalten ihre amtliche Wahlbenachrichtigung.

Am Sonntag, 13. März 2016, wird der 16. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. In der nächsten Woche, 8. bis 13. Februar, bekommen rund 375.000 Stuttgarterinnen und Stuttgarter Post vom Statistischen Amt der Stadt: Alle volljährigen Deutschen, die mindestens seit dem 13. Dezember in Baden-Württemberg gemeldet sind, erhalten ihre amtliche Wahlbenachrichtigung.

Zum Wahlverfahren_

Bei der Landtagswahl, die alle fünf Jahre stattfindet, haben die Wahlberechtigten eine Stimme, die zweimal gewertet wird. Erstens nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zur Ermittlung, welche Bewerber einen Sitz erhalten, und zweitens nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zum Berechnen der Gesamtsitzzahlen der Parteien.

Die Mindestgröße des Landtags beträgt 120 Sitze. Ein Direktmandat erhalten die Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem der 70 Wahlkreise die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Mindestens 50 weitere Mandate werden dann noch als Zweitmandate an die Parteien nach dem Verhältniswahlgrundsatz vergeben. Erringt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Stimmenverhältnis zustehen, erhalten die anderen Parteien einen entsprechenden Ausgleich. Wer sich für die Hintergründe zur Landtagswahl interessiert, findet auf den Internet-Seiten der Landeszentrale für politische Bildung ausführliche Informationen: www.landtagswahl-bw.de.

__Wahlkreise und Stimmzettel__

Wie bei den vergangenen Landtagswahlen ist Stuttgart in vier Wahlkreise unterteilt. Für jeden Wahlkreis gibt es einen eigenen Stimmzettel. Zur Wahl stehen jeweils 13 Partei-Kandidaten und Kandidatinnen. Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Parteien bei der vergangenen Landtagswahl.

Den Stimmzettel bekommt man am Wahlsonntag im Wahllokal. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand hat, kann ab Montag, 8. Februar, unter www.stuttgart.de/landtagswahl erfahren, in welches der 350 Wahllokale er gehen muss. Auf der Seite findet man auch Informationen darüber, ob das Wahllokal barrierefrei ist.

__Schablone für Sehbehinderte__

Für Sehbehinderte und Blinde stellt der Badische Blinden- und Sehbehindertenverein wieder kostenfrei Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Diese können unter der Telefonnummer 0761-36122 geordert werden. Die Stimmzettel können von Blinden und Sehbehinderten selbst in die Schablone eingelegt werden, da sie an der rechten oberen Ecke eine runde Ausstanzung haben.

__Briefwahl__

Für alle, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal gehen können, gibt es wieder die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahlbüros in der Eberhardstraße 39 und in den 17 Bezirksämtern öffnen am Montag, 8. Februar. Informationen zur Briefwahl und den Briefwahl-Online-Antrag findet man unter www.stuttgart.de/briefwahl.

_Hotline und Öffnungszeiten

Die Wahl-Hotline des Statistischen Amts hat die Nummer 216-92233.
Öffnungszeiten der Briefwahlbüros: im Statistischen Amt, Eberhardstraße 39, dritter Stock vom 8. Februar bis 11. März:
Montag bis Mittwoch 7.15 bis 16 Uhr
Donnerstag 7.15 bis 18 Uhr
Freitag 7.15 bis 13 Uhr
zusätzlich Freitag, 11. März, bis 18 Uhr

in den Bezirksämtern des äußeren Stadtgebiets vom 8. Februar bis 10. März 2016:
Montag bis Freitag 8.30 bis 13 Uhr
Dienstag zusätzlich 14 bis 16 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 bis 18 Uhr

Weitere Informationen stehen auf www.stuttgart.de/landtagswahl.

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