Ursula-Pfau

Gerechte Aufteilung der Abwassergebühr?

Am 1. Januar 2007 hat die Landeshauptstadt Stuttgart auf ein neues Abwassergebührensystem umgestellt. Mit dieser neuen Verordnung erhebt die Stadt die Abwassergebühr nun in Form eines Schmutzwasserentgelts und einer Niederschlagswassergebühr. Einen informativen Überblick über das neue Gebührensystem, bot kürzlich Stadträtin Ursula Pfau in einem Vortrag bei der CDU- Bezirksgruppe Weilimdorf, zu dem die Kommunalpolitikerin in die Gaststätte “Muckestüble” nach Bergheim gekommen war. Grundlage des neuen Abwassergebührensystems ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die vorgibt, wenn mehr als 20% des Abwassers Niederschlagswasser ist, eine Niederschlagswassergebühr erhoben werden muss. Damit will die EU mehr Gerechtigkeit bei der Berechnung der Abwassergebühren erreichen. “Hätte die Stadt ihr Abwassergebührensystem nicht umgestellt, hätte man bei einer Klage ein Vakuum im Abwassergebührensystem riskiert”, so Ursula Pfau.

Die neuen Abwassergebühren berechnen sich seit Anfang des Jahres aus dem Schmutzwasserentgelt und der Niederschlagswassergebühr, die von der Stadt für die Ableitung von Abwasser und dessen Reinigung in öffentlichen Abwasseranlagen erhoben werden. Das Schmutzwasserentgelt wird nach der bezogenen Frischwassermenge berechnet, Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die bebaute oder befestigte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Fläche. Wurde bislang beim Schmutzwasser ein Entgelt von 1,67 € je Kubikmeter verlangt, fallen seit 1.Januar 2007 dort nur noch 1,21 € je Kubikmeter an. Hinzu kommt jedoch nun die neue Niederschlagswassergebühr, die mit Hilfe von Luftbildern der Grundstücke festgelegt wurde. So verlangt die Stadt Stuttgart je Quadratmeter versiegelter Fläche eine Gebühr von 0,65 €. Gründächer, Zisternen und durchlässige Bodenbeläge, können sich jedoch gebühren mindernd auswirken. 80.000 Flächenerfassungsbögen verschickte die Stadt an die Grundstückseigentümer, von denen bislang etwa 6000 Eigentümer Veränderungswünsche geäußert haben. Stadträtin Ursula Pfau wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Niederschlagswassergebühr im Grundbesitzabgabenbescheid des Steueramtes enthalten sein wird, während das Frischwasser- bzw. Schmutzwasserentgelt von der EnBW, ab Juli 2007 als monatlicher Abschlag, eingezogen wird. “Mit der Gebührenhöhe sei Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten am unteren Rand”, sagte die CDU- Kommunalpolitikerin, die zum Abschluss ihres Vortrages die Bereitstellung von mehr Mittel im neuen Haushalt der Stadt zur Sanierung des Stuttgarter Kanalisationsnetzes einforderte.

Foto (Heisig): CDU-Stadträtin Ursula Pfau (Bildmitte) sprach beim politischen Stammtisch der Weilimdorfer Christdemokraten über das neue Abwassergebührensystem der Stadt Stuttgart. Links der CDU-Vorsitzende Dr. Andreas Gentner, rechts CDU- Bezirksbeirätin Waltraud Illner.

Ähnliche Beiträge