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Gaspreisprotest in Weilimdorf

Am letzten Donnerstag (14. Juli) fand in der Gaststätte Blick Solitude ein Treffen von Stuttgarter Gasverbraucher/innen statt, die mit einer Erhöhung des Gaspreises nicht einverstanden sind. Die ‚schleichenden’ Erhöhungen innerhalb eines Halbjahres um 13% (betrifft Stuttgart) lassen sich nicht mit allgemeinen Preissteigerungen in Einklang bringen (d.h. sie sind unverhältnismäßig). Was kann man dagegen tun? Eine Möglichkeit zeigte der pensionierte Richter Klaus von Waldeyer-Hartz auf, der auf Einladung der (unzufriedenen) Stuttgarter Gaskunden einen durchaus bemerkenswerten Vortrag hielt. Von Waldeyer-Hartz hat gegen seinen Heilbronner Gasversorger einen Etappensieg erzielt, indem eine Heibronner Richterin die Preiserhöhungen des Gasversorgers als „unbillig und unwirksam“ verurteilte. Das Ende des Rechtsstreits steht noch aus. Zuerst berichtete der pensionierte Richter von seinen eigenen Erfahrungen und seinen Recherchen. So hatte er herausgefunden, dass das Gas an der Grenze einen bestimmten Betrag kostet, der vom statistischen Bundesamt erfaßt wird. Ab da werden von Großunternehmen wie EON, Ruhrgas u.a. Durchleitungskosten berechnet, die sich wieder nicht ermitteln ließen. Ganz undurchsichtig wird es allerdings, wenn der Gaspreis an den Ölpreis gebunden wird; wer hat solche Verträge mit wem gemacht und kann man diese einsehen? Zwischenfragen eines anwesenden Rechtsanwalts nach dem Einklagen von Drittrecht wurden von Herrn Waldeyer-Hartz mit dem Satz beantwortet, dass man als Verbraucher nicht die Fehler der Gasunternehmen bezahlen müsse; diese sollten dann gegen ihre jeweiligen Vereinbarungen klagen.

Dann hatten die Teilnehmer viele Fragen. Waldeyer-Hartz hatte zum Beispiel folgenden ersten Vorschlag parat: “Überweisen Sie nur den Betrag vor den Erhöhungen und legen allenfalls 2% Sicherheitszuschlag darauf. Gleichzeitig legen Sie wegen Unbilligkeit im Sinne des § 315 BGB allgemeinen Widerspruch ein.” Weiteres Ziel muß aber eine sogenannte ‚Sammelklage’ sein, das heißt, dass sich Hunderte von Bürgern gegen die Gaspreiserhöhung bei einem gemeinsamen Anwalt vertreten lassen und eine Klage einreichen. So etwas Ähnliches findet in Hamburg und Thüringen bereits statt. Selbstverständlich wurde in diesem Rahmen auch nach den Chancen und Risiken einer Klage gefragt. Natürlich kostet eine Klage erst einmal Geld und nicht immer übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Genau beziffern lassen sich die Kosten erst nach genaueren Berechnungen, die sich aus dem Aufwand des Anwalts und der Anzahl der Kläger errechnen lassen. Je mehr Personen gemeinsam gegen die Gebühren klagen, desto billiger wird es für den Einzelnen.

Zum Abschluß der Veranstaltung wurde als Ausblick diskutiert, welche anderen ‚schleichenden’ Erhöhungen den Geldbeutel über Gebühr belasten und da wurde es noch einmal sehr lebhaft. Weitere Informationen können Sie unter der folgenden Internetadresse finden: www.vw-h.de/energieprotest (auch rechtliche Beratung).

Foto (privat): Herr Waldeyer (Mitte), Herr Baus (rechts) und Herr Bleyer (links) beim Diskussionsabend im Blick Solitude in Weilimdorf vergangene Woche.

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