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Fünfter Feinstaubalarm 2019/2020 in Stuttgart ausgelöst

(LHS) Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 01. Dezember 2019, zum fünften Mal in dieser Feinstaubalarm-Periode Feinstaubalarm ausgelöst. Beginn: ab Dienstag, 03. Dezember, 0 Uhr für den Autoverkehr ab Montag, 02. Dezember, 18 Uhr für Komfort-Kamine. Das Ende des Feinstaubalarms ist offen.

Ziel des Feinstaubalarms ist es, bei stark austauscharmen Wetterlagen in Stuttgart die erwartbare Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid zu reduzieren. Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre voraus. Die Konzentration von Feinstaub in Stuttgart kann dann stark ansteigen. Es besteht die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte. Bei Feinstaubalarm appellieren Stadt und Land an die Bevölkerung in Stuttgart und in der Metropolregion, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden.

Zudem ist bei Feinstaubalarm der Betrieb von sogenannten Komfort-Kaminen, die nicht der Grundversorgung, sondern nur als zusätzliche Wärmequelle dienen, untersagt. Die vom Land erlassene Verordnung zum Betriebsverbot für Komfort-Kamine (Luftqualitätsverordnung-Kleinfeuerungsanlagen) gilt an Tagen mit Feinstaubalarm während der gesamtem Periode bis zum 15. April 2020.

Zur Aufhebung des Feinstaubalarms muss der DWD eine nachhaltige und deutliche Verbesserung des Austauschvermögens prognostizieren, eine eintägige Unterbrechung der starken Einschränkung des Austauschvermögens reicht hierbei nicht aus.

Aktuelles und Hintergrundwissen gibt es auch auf www.feinstaubalarm.stuttgart.de.

Nachmeldung 05.12.2019: Dieser Feinstaubalarm endet am Freitag, 06. Dezember 2019, um 24 Uhr.

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