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Feuerwerksverbot am Schloss Solitude

(SSGBW) Herausragende historische Orte sind wie gemacht dafür, den Beginn des neuen Jahres zu erleben: das Schloss Solitude. Es bietet den weiten Blick vom Lustschloss ins Unterland bis nach Ludwigsburg. Kein Wunder also, dass viele Menschen diesen Ort in der Silvesternacht aufsuchen. Allerdings: In der Umgebung von Schloss Solitude ist Feuerwerk verboten.

Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg jetzt hin. Die Einhaltung des Verbots wird in der Silvesternacht kontrolliert werden.

KEIN FEUERWERK AN HISTORISCHEN ORTEN_

Mit seiner großartigen Aussicht ist das Schloss Solitude eine der Top-Adressen in der Stuttgarter Region zum Jahreswechsel. So verständlich die Begeisterung ist: Bei manchen nächtlichen Besuchern auf der Anhöhe der Solitude entwickelt sich die Feierlaune an Silvester in die falsche Richtung. Immer wieder passiert es, dass von der Aussichtsterrasse und von den Treppenstufen der historischen Anlagen Feuerwerkskörper abgefeuert werden. Erlaubt ist das nicht. Darauf weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, zuständig für die Betreuung der historischen Monumente des Landes, jetzt hin.

__GEFÄHRDUNG DER BESUCHER UND BESCHÄDIGUNGEN

„Natürlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht an Silvester genießen wollen“; erklärt Stephan Hurst, als Leiter der Schlossverwaltung Ludwigsburg für das Monument zuständig. Das Verbot ist nicht neu: Es besteht schon seit vielen Jahren. Kontrolliert wird es durch Sicherheitspersonal, das in der Nacht des 31. Dezember auf dem Gelände wacht. Besonders die Gefährdung der weiter unten stehenden Silvestergäste ist ein Grund für das Verbot der Feuerwerkskörper. Aber auch die historischen Mauern werden durch die brennenden Geschosse beschädigt: Daher ist überall, wo historische Monumente stehen, Feuerwerk verboten. Die Staatlichen Schlösser und Gärten nennen als Beispiel auch die historischen Innenstädte etwa von Tübingen und Rottweil, wo nach Bränden ein generelles Verbot von Feuerwerkskörpern gilt.

_© Foto www.schloesser-und-gaerten.de

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