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Es darf wieder gegrillt werden – aber Rauchen bleibt verboten!

Dank des ausgiebigen Regens in den letzten Tagen hat sich die Waldbrandgefahr deutlich verringert. Deshalb dürfen die öffentlichen Grillstellen wieder benutzt werden. Das Garten-, Friedhofs -und Forstamt Stuttgart bittet aber um einen äußerst verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer an den Grillstellen. Zudem weist das Amt darauf hin, dass im Wald das Rauchen zwischen 1. März und 31. Oktober grundsätzlich verboten ist.

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