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Aufstellungsbeschluss für Bergheim im Bezirksbeirat

Evelyn Sauter vom Stuttgarter Städtebaureferat bewies bei ihrer Premiere als “Medium” zwischen Verwaltung und den Lokalpolitikern im Weilemer Bezirksbeirat zwar erhebliche Sachkenntniss, doch klafften noch einige Wissenslücken bei ihr für den neuen Bebauungsplan für die Landsiedlung Bergheim. Dabei war sie als Nachfolgerin von Bernhard Maurer sichtlich bemüht, die Beschlussvorlage für den neuen Bebauungsplan den Bezirksbeiräten und den anwesenden Anwohnern zu erläutern. Denn eine Neuordnung Bergheims ist dringend nötig. Die Siedlung entstand auf Basis der Stuttgarter Bebauungspläne aus den Jahren 1955 und 1960, diese sind aber inzwischen formell nichtig. Durch die fehlenden Grundlagen haben sich inzwischen durch den Generationswechsel in der Siedlung bedingt einige Baublüten entwickelt (blaue Dachziegel, Gauben auf der Straßenseite, unterschiedliche Gebäudehöhen) – die Grundrisse der 50er Jahre entsprechen eben nicht mehr den Bedürfnissen der Bergheimer von heute. Nun soll endlich ein neuer Bebauungsplan “gleiches Recht für Alle” schaffen, so Evelyn Sauter. Auf diesem Wege sollen Nachbarschaftsfeden verhindert und Wintergärten ermöglicht werden. War bislang eine maximale Gebäudetiefe von 7,30 Metern erlaubt, so sieht der neue Bebauungsplan Tiefen bis zu 10,40 Meter vor, auch sollen Dachgauben nach Süden generell genehmigt werden und das Anheben des Daches um 70 Zentimeter ebenso. Frau Sauter schlug ebenso vor, die Garagenplätze durch vermehrte Garagen auf den Grundstücken der Eigentümer zu verringern und so notfalls Platz für neue Häuser zu schaffen. Doch dieses Ansinnen ging dem Sprecher der Siedlergemeinschaft zu weit. Er sieht durch die Garagen in den Gärten Stellplätze auf den engen Straßen auf der Gegenseite verloren gehen. Alternativ wünsche man sich, die Garagen in den Gärten bis an die alten Schuppen zurücksetzen zu dürfen, so schaffe man einen zusätzlichen Stellplatz. Dies war auch in den Augen Sauters ein sinnvoller Anstoß, doch der ebenfalls anwesende Herr Härle vom Stadtplanungsamt wiedersprach diesem Vorschlag: dies würde die Einheit der Grundstücke stören, wenn der eine die Garage hierhin, der andere sie dorthin und der nächste überhaupt nicht baue. Ebenso wünsche sich die Siedlergemeinschaft die Freigabe von Gauben auf den Straßenseiten – was aber von Evelyn Sauter mit dem Hinweis, dass dieses “mal hier mal da” wie bei den Garagen den Charakter der Siedlungseinheit erheblich stören würde und das Baureferat dieses Ansinnen bislang nicht gut heißt. Den Wunsch, das gelegentliche Baufenster zwischen Siedlungshäusern mit seitlichen Anbauten oder Garagen zu schließen, mußte Frau Sauter allerdings im Raum stehen lassen, hier müsse sie erst nochmals im Baureferat nachfragen. Nicht ganz nachvollziehbar für die jüngere Generation allerdings ist der Wunsch der Siedler, den öffentlichen Parkplatz am Waldrand statt hälftig dem Spielplatz und hälftig als neuen Garagenplatz auszuweisen, dem “heiligs Blechle” ganz zuzuschlagen. Die Kinder könnten ja in den eigenen Gärten spielen, eine Erweiterung des Spielplatzes sei nicht nötig – ein etwas einseitiger Wunsch, denn damit werden Kinder aus den Mehrfamilienhausblöcken der Siedlung am Molchweg benachteiligt. Am Ende verständigte sich der Bezirksbeirat einstimmig darauf, die vorliegende Beschlussvorlage inklusive der vorgebrachten Wünsche der Siedlergemeinschaft (im Block) an die Stadtverwaltung freizugeben. Nun ist es Aufgabe des Stuttgarter Ausschusses für Umwelt und Technik, den Aufstellungsbeschluss mit den Ergänzungen auf den Weg zu bringen.

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